€€€ Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
€€€ Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
€€€ Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
€€€ Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
Werde auch Du Tippgeber und verdiene
passives Einkommen mit minimalem Aufwand. €€€
1.1 PRÄAMBEL
RIANEVA e.U. ist eine Mehrfachagentur und kein Versicherungsmakler. Wir vermitteln Versicherungsverträge zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern. Dabei handeln wir im Interesse der Kundschaft, sind jedoch auch den Versicherern verpflichtet, mit denen wir Courtagevereinbarungen haben. Unser Schwerpunkt liegt darauf, in jeder Versicherungssparte basierend auf einer Bedarfsanalyse einen geeigneten Versicherer auszuwählen und der Kundschaft ein vorselektiertes Angebot zu unterbreiten.
1.2 GELTUNGSBEREICH
Firmensitz: Schlossgasse 55, 7301 Deutschkreutz, Österreich T: +43 (0)670 7003000
E-Mail: email@rianeva.at
1.2.1 Diese AGB gelten ab der ersten Kontaktaufnahme zwischen RIANEVA e.U. und dem Versicherungsnehmer (VN).
1.2.2 Der VN stimmt zu, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis mit RIANEVA e.U. zugrunde liegen.
1.2.3 Für Verträge, die dem Konsumentenschutzgesetz (KSchG) unterliegen, gelten die AGB nur, soweit sie nicht den Bestimmungen des KSchG widersprechen.
1.2.4 Die Tätigkeit von RIANEVA e.U. ist nicht auf Österreich beschränkt. Wir dürfen Versicherungen auch für Staatsbürger anderer Länder abschließen, sofern dies rechtlich möglich ist.
1.2.5 AGB des Kunden, welcher Art auch immer, werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass RIANEVA e.U. der Geltung dieser AGB ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Die Ausführung eines Auftrages, einer Beratung oder Dienstleistung jeglicher Art gilt nicht als Anerkennung abweichender Bestimmungen.
1.3 BETREUUNG DURCH RIANEVA
Ein Auftrag zur Wahrung Ihrer Interessen bedarf unserer ausdrücklichen Annahme.
1.4 VERTRAGSVERHÄLTNISSE
Die Versicherungsagentur ist nicht Vertragspartei im Versicherungsvertrag. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande.
1.5 INFORMATIONSPFLICHT
Die Versicherungsagentur verpflichtet sich, alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen, jedoch liegt die Verantwortung für die Entscheidung zur Vertragsunterzeichnung und die Auswahl der Versicherung bei dem Kunden.
1.6 VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
1.6.1 VERTRAULICHKEIT
Die RIANEVA Versicherungsagentur ist verpflichtet, alle Angelegenheiten, die ihr im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit über den Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Informationen werden dem Versicherungsunternehmen nur in dem Umfang weitergegeben, der zur Beurteilung des zu versichernden oder des versicherten Risikos notwendig ist.
1.6.2 ENTBINDUNG VON DER VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen der RIANEVA Versicherungsagentur (insbesondere Ansprüche auf Provision oder Gebühr) oder zur Abwehr von Ansprüchen gegen die RIANEVA Versicherungsagentur (insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden oder Dritter) notwendig ist, ist die RIANEVA Versicherungsagentur von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Diese Verschwiegenheitspflicht wird auch auf die Mitarbeiter der RIANEVA Versicherungsagentur übertragen.
2.1 RIANEVA POLIZZEN CHECK
Wir überprüfen auf Wunsch einmalig Ihre bestehenden Versicherungsverträge.
2.2 RIANEVA SORGLOSPAKET
2.2.1 Risikoerfassung und Deckungskonzept
Wir analysieren Ihre Risikosituation und erstellen ein darauf basierendes Deckungskonzept.
2.2.2 Optimaler Versicherungsschutz
Wir bieten Ihnen den optimalen Versicherungsschutz, indem wir den Versicherer auswählen, der laut unserer Erfahrung am besten zu Ihrem Bedarf passt.
2.2.3 Betreuung und Hilfe im Schadenfall
Allgemein stehen Ihnen alle Kontaktmöglichkeiten für Schadenmeldungen zu Ihren Versicherungen auf unserer Website zur Verfügung. Der Versicherungsnehmer ist selbst dafür verantwortlich, Schäden beim entsprechenden Versicherer mit der richtigen Polizzennummer zu melden. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Schadensabwicklung, wenn Sie uns schriftlich informieren.
2.3 KEINE GEWÄHR FÜR LEISTUNGEN
Die Versicherungsagentur übernimmt keine Gewähr für die Erfüllung der Versicherungsleistungen durch das Versicherungsunternehmen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Bedingungen und Leistungen der jeweiligen Versicherungspolice zu überprüfen.
3.1 LEISTUNGSBERECHTIGTE PERSONEN
Neben Ihnen als Kundschaft können mit Ihrer Zustimmung auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienmitglieder und bestimmte andere Personen unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
4.1 RIANEVA e.U. benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in Punkt 3 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die die Kundschaft verfügt. Dies ist notwendig, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und der Kundschaft den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist die Kundschaft verpflichtet, RIANEVA e.U. alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und RIANEVA e.U. von allen Umständen, die für die in Punkt 3 beschriebenen Leistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
4.2 Die Kundschaft ist verpflichtet, sofern erforderlich, an einer Risikobesichtigung durch RIANEVA e.U. oder das Versicherungsunternehmen nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
4.3 Die nach gründlichem Nachfragen der Kundschaft erhaltenen Informationen und Unterlagen kann RIANEVA e.U. zur Grundlage der weiteren Erbringung von Dienstleistungen gegenüber der Kundschaft machen, sofern sie nicht offenkundig unrichtigen Inhalts sind.
4.4 Die Kundschaft nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihr unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt, sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf. Daher kann zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch das Versicherungsunternehmen ein ungedeckter Zeitraum bestehen.
4.5 Die Kundschaft verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung von RIANEVA e.U. übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und dies gegebenenfalls RIANEVA e.U. zur Berichtigung mitzuteilen.
4.6 Die Kundschaft nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherungsunternehmens bewirkt
4.7 Die Kundschaft nimmt zur Kenntnis, dass sie als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens führen kann.
5.1 Als Zustelladresse der Kundschaft gilt die der Agentur RIANEVA e.U. zuletzt bekannt gegebene Adresse.
5.2 Der Zugang von E-Mails bei RIANEVA e.U. bewirkt noch keinen sofortigen Versicherungsschutz (vorläufige Deckung) und bewirkt auch nicht die Annahme eines Vertragsanbots.
5.3 Nachrichten, die RIANEVA e.U. erreichen, sind innerhalb der Bürozeiten rechtswirksam. Die Kundschaft trägt das Risiko für die Kommunikation, insbesondere bei elektronischen Nachrichten. Im Zweifelsfall wird der Kundschaft empfohlen, telefonisch zu überprüfen, ob ihre Erklärung eingegangen ist.
6.1 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
6.1.1 RIANEVA e.U. haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen
6.1.2 Die Versicherungsagentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Nichtinanspruchnahme von Versicherungsleistungen resultieren, es sei denn, diese Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Versicherungsagentur zurückzuführen.
6.1.3 Die Haftung der Versicherungsagentur ist – außer bei Vorsatz – jedenfalls mit der gesetzlichen Haftpflichtversicherungssumme der gemäß § 137c GewO 1994 bestehenden Berufshaftpflichtversicherung der Versicherungsagentur von derzeit EUR 1.308.470 pro Versicherungsfall beschränkt. Sofern zwei oder mehrere konkurrierende Geschädigte einen Anspruch aus einem Versicherungsfall geltend machen, ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen Geschädigten nach dem Verhältnis der Ansprüche zueinander zu kürzen.
6.2 ALLGEMEINES ZUR BERATUNG
Die Versicherungsagentur erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der österreichischen Gewerbeordnung (GewO) sowie des Versicherungsvermittlergesetzes (VersVG). Die in der Beratung erbrachten Informationen und Empfehlungen basieren auf den von der Kundschaft bereitgestellten Angaben und den in der Beratung ermittelten Wünschen, Bedürfnissen sowie der finanziellen Situation und Risikobereitschaft der Kundschaft. Die Verantwortung für die Auswahl und den Abschluss der empfohlenen Versicherungsprodukte liegt ausschließlich bei der Kundschaft.
6.3 BERATUNGSPROTOKOLL
Dieses Beratungsprotokoll dokumentiert die durchgeführte Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der GewO und des VersVG. Der Kundschaft wurde ausdrücklich das Recht eingeräumt, alle Informationen zu den angebotenen Versicherungsprodukten zu erhalten. Es wurde zudem klargestellt, dass die Kundschaft jederzeit Fragen stellen kann und dass alle Informationen klar und verständlich vermittelt werden. Die Kundschaft bestätigt, dass sie die im Protokoll angeführten Punkte, insbesondere die Flexibilität der Produkte, die Nachteile einer vorzeitigen Vertragsauflösung, Zusatzbausteine, Garantien, Leistungszusagen, Kosten sowie die Obliegenheiten und Pflichten der VersicherungsnehmerInnen, verstanden hat.
6.4 AUSSCHLUSS VON HAFTUNG DURCH BERATUNGSFEHLER
Die Versicherungsagentur haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird für jeden Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Die Versicherungsagentur haftet dabei ausschließlich für den eingetretenen positiven Schaden. Die Versicherungsagentur haftet in keinem Fall für einen entgangenen Gewinn der Kundschaft.
Die Kundschaft erkennt an, dass sie über alle wesentlichen Aspekte der empfohlenen Versicherungsprodukte informiert wurde und dass sie die Entscheidung über die Inanspruchnahme oder den Verzicht auf bestimmte Leistungen eigenverantwortlich trifft.
6.5 ENTBINDUNG VON HAFTUNG
Mit der Unterzeichnung des Beratungsprotokolls erklärt die Kundschaft, dass sie die Beratung erhalten hat, alle Informationen verstanden hat und alle Fragen zu ihrer Zufriedenheit beantwortet wurden. Die Kundschaft entbindet die Versicherungsagentur hiermit von jeglicher Haftung für mögliche Schäden, die aus Beratungsfehlern resultieren könnten, und bestätigt, dass die Versicherungsagentur alle gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Beratung erfüllt hat.
6.6 KEINE GEWEHR FÜR LEISTUNGEN DRITTER
Die Versicherungsagentur haftet nicht für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens der Versicherungsunternehmen. Der Kunde ist darüber informiert, dass die Verantwortung für die Einhaltung der Bedingungen und die Erfüllung der Versicherungsschutzleistungen beim jeweiligen Versicherungsunternehmen liegt.
6.7 GELTUNGSBEREICH
Dieser Haftungsausschluss gilt für alle Beratungsleistungen der Versicherungsagentur, unabhängig von der jeweiligen Versicherungsart oder -sparte. Die Kundschaft bestätigt, dass sie diesen Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen hat und mit dessen Inhalt einverstanden ist.
6.8 VERJÄHRUNG VON SCHADENERSATZANSPRÜCHEN
Schadenersatzansprüche gegen die Versicherungsagentur verjähren innerhalb von 6 Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten, spätestens jedoch innerhalb von 2 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfall.
Die Kundschaft anerkennt, dass jedes von RIANEVA e.U. erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein geschütztes Werk ist. Die Verbreitung, Änderung oder Ergänzung sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von RIANEVA e.U.
8.1 ANFAHRTSKOSTEN
Für Anfahrten verrechnen wir € 0,5 pro Kilometer.
8.2 ERSTBERATUNGSTERMIN
Erstberatungstermine sind kostenlos, finden jedoch bevorzugt online statt.
8.3 NEWSLETTER ABMELDUNG
Vom Newsletter kann man sich abmelden, indem man eine E-Mail an email@rianeva.at mit der Bitte um Abmeldung sendet oder direkt auf der Website die Abmeldung beantragt, wobei die eigene E-Mailadresse angegeben werden muss.
8.4 LV ENTRANCE AKTION
8.4.1 Die Kundschaft darf bei Abschluss bestimmter Produkte, die nachfolgende in unserer AGB aufgelistet sind, ein Ticket für eine Person aus unserem aktuellen Angebot an Museen, Tierparks, Veranstaltungen etc. wählen. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, einen unvergesslichen Tag mit Ihrer Familie oder Freunden zu genießen und die Vielfalt unserer kulturellen und tierischen Attraktionen zu entdecken.
8.4.2 Liste an Produkten für die LV ENTRANCE Aktion:
8.5 ÖFFNUNGSZEITEN
Unsere Öffnungszeiten auf der Website beziehen sich auf die Erreichbarkeit. Die Büroöffnungszeiten weichen von den Öffnungszeiten im Internet ab. Wichtige Mitteilungen müssen in folgenden Zeiten erfolgen: Mo-Do: 10:00 – 16:00, Freitag: 10:00 – 13:00.
9.1 ARIANE
Das Paket ARIANE ist kostenlos und umfasst unsere Standard-Dienstleistungen. Jeder Kunde bei uns hat automatisch dieses Paket. Der Leistungsumfang beinhaltet einen Polizzencheck, eine Bedarfsanalyse und eine kostenlose Human Design Charakterberechnung. Die Beratung erfolgt online, wobei nur in besonderen, von uns ausgewählten Situationen, eine Beratung vor Ort stattfindet. Kunden sind selbst dafür verantwortlich, Schadenmeldungen bei ihrem jeweiligen Versicherer über unsere Website durchzuführen. Auf der Seite Schadenmeldungen sind alle Kontaktmöglichkeiten der Versicherer für Schadenmeldungen angeführt. Unser News Blog und Newsletter sind ebenfalls kostenlos im Paket enthalten.
9.2 EVA
Das Abonnement EVA umfasst alle Leistungen des Pakets ARIANE. Die Kosten richten sich nach den Angaben auf unserer Website. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre, nach welcher das Abonnement kündbar ist. Der Leistungsumfang umfasst die Schadensmeldung PLUS, bei der wir Ihre Schadensmeldung mit einem von Ihnen ausgefüllten Formular beim Versicherer einreichen. Notwendige Erstberatungen vor Ort sind immer kostenlos, weitere Beratungen vor Ort können nach Wunsch und freien Terminen gebucht werden, wobei Anfahrtskosten von € 0,5 pro Kilometer anfallen. Im Paket EVA können Sie außerdem das Rabattprogramm von RIANEVA nutzen. Dieses bietet Vergünstigungen, die auf unserer Website einsehbar sind. Bei der LV ENTRANCE Aktion erhalten Sie zusätzlich den Eintritt nicht nur für eine Person, sondern für die ganze Familie. (LebensgefährtInnen und Kinder – Keine weiteren Verwandten)
9.3 RIAN
Das Abonnement RIAN umfasst alle Leistungen des Pakets EVA. Die Kosten richten sich nach den Angaben auf unserer Website. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, nach der das Abonnement kündbar ist. In diesem Paket ist die SM SORGLOS Schadensmeldung inkludiert, bei der Sie uns einfach Bilder und eine kurze Beschreibung des Schadens über WhatsApp oder E-Mail senden können. Wir füllen das Formular für Sie aus, reichen Ihren Schaden mit Ihrer Unterschrift beim jeweiligen Versicherer ein und kümmern uns um die Abwicklung. Notwendige Erstberatungen vor Ort sind immer kostenlos, weitere Beratungen vor Ort können nach Wunsch und freien Terminen mit reduzierten Anfahrtskosten von € 0,3 pro Kilometer gebucht werden. Zudem nehmen Sie an unserer jährlichen RIANEVA Verlosung teil und profitieren von unserem Update Service, bei dem wir Ihre Versicherungen im Blick behalten und Sie über Änderungen oder Vergünstigungen informieren.
9.4 AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTS
Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr zum Abrechnungsdatum. Dies bedeutet, dass, sofern keine Kündigung erfolgt, das Abo nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit automatisch für ein weiteres Jahr in Kraft tritt.
9.5 KÜNDIGUNG DES ABONNEMENTS
Das Abonnement kann jederzeit nach Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Mindestlaufzeit ist der Zeitraum, der seit dem Beginn des Abonnements vergangen ist und in den Vertragsbedingungen festgelegt ist. Die Kündigung muss in der Regel in schriftlicher Form erfolgen und kann per E-Mail oder Brief an den Anbieter gerichtet werden.
9.6 WIRKUNG DER KÜNDIGUNG
Bei einer Kündigung bleiben die Leistungen bis zum nächsten Abrechnungsdatum aufrecht. Das bedeutet, dass der Abonnent weiterhin die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zu diesem Datum in Anspruch nehmen kann. Nach dem nächsten Abrechnungsdatum erlöschen die Leistungen, und der Zugang zum Abonnement wird eingestellt.
Beispiel: Wenn das Abonnementsdatum der 07. Juni ist und die Kündigung beispielsweise am 01. Mai erfolgt, bleibt der Zugang bis zum 06. Juni bestehen. Ab dem 07. Juni hat der Abonnent keinen Zugriff mehr auf die Leistungen des Abonnements.
10.1 VERGÜTUNGSSTRUKTUR
Die RIANEVA Versicherungsagentur arbeitet im Zusammenhang mit den zwischen den Versicherungsunternehmen einerseits und den Kunden andererseits abzuschließenden Versicherungsverträgen auf Basis einer Kombination aus Provisionen sowie anderen Vergütungsarten gemäß § 1 Abs 9 Z 10 c der Standesregeln für Versicherungsvermittlung. In bestimmten Fällen kann die RIANEVA Versicherungsagentur im Zusammenhang mit den abzuschließenden Versicherungsverträgen auch auf Basis einer Gebühr gemäß § 1 Abs 9 Z 10a der Standesregeln für Versicherungsvermittlung arbeiten. In solchen Fällen wird die Gebühr sowie deren Höhe im Beratungsprotokoll, das dem Kunden ausgehändigt wird, ausgewiesen.
10.2 VERGÜTUNGEN VOM VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN
Im Falle des Abschlusses von Versicherungsverträgen erhält die RIANEVA Versicherungsagentur für ihre Tätigkeit auch Vergütungen direkt vom jeweiligen Versicherungsunternehmen. Diese Vergütungen umfassen Provisionen gemäß § 30 des Maklergesetzes, etwaige Abschluss-, Folge-, Betreuungs-, Umsatz-, Bestands-, Beteiligungsprovisionen sowie Bonifikationen und ähnliche wirtschaftliche Vorteile jeglicher Art. Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass abweichend von § 1009 ABGB sämtliche derartigen Vorteile aus dem Vertragsverhältnis, welcher Art auch immer, ausschließlich der RIANEVA Versicherungsagentur zustehen.
10.3 ENTSCHÄDIGUNG FÜR AUFWENDUNGEN
10.3.1 Der Kunde ist verpflichtet, der RIANEVA Versicherungsagentur als Entschädigung oder Ersatz für Aufwendungen und Mühe auch dann die vereinbarte Provision, mindestens jedoch eine ortsübliche Provision, zu leisten, wenn ein der RIANEVA Versicherungsagentur zurechenbarer Vermittlungserfolg ausbleibt. Dies gilt jedoch nur unter folgenden Bedingungen:
10.3.2 Das beauftragte Geschäft kommt wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande, weil der Kunde entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Versicherungsvertrags erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt.
10.3.3 Mit dem von der RIANEVA Versicherungsagentur vermittelten Versicherungsunternehmen kommt ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich der RIANEVA Versicherungsagentur fällt.
10.3.4 Das beauftragte Geschäft wird nicht mit dem Kunden, sondern mit einer anderen Person abgeschlossen, weil der Kunde dieser die ihm von der RIANEVA Versicherungsagentur bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat, oder das Geschäft wird nicht mit dem vermittelten Versicherungsunternehmen, sondern mit einer anderen Person abgeschlossen, weil das vermittelte Versicherungsunternehmen diesem die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat.
11.1 RÜCKTRITTSRECHT
Der Kunde, soweit er Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, ist gemäß § 3 KSchG berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume der RIANEVA Versicherungsagentur oder bei einem Stand auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Urkunde.
11.2 FORM DER RÜCKTRITTSERKLÄRUNG
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden muss aber schriftlich erfolgen. Entweder per SMS oder WhatsApp an die Telefonnummer +43 670 7003000 oder an die E-Mailadresse: email@rianeva.at
Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
12.1 VERTRAGSGEGENSTAND
12.1.1 Jede natürliche oder juristische Person kann als Tippgeber für die RIANEVA Versicherungsagentur tätig werden. Der Tippgeber ist berechtigt, der RIANEVA an Versicherungsleistungen interessierte Personen namhaft zu machen.
12.1.2 Die Tippgebervereinbarung zwischen RIANEVA und dem Tippgeber gilt als akzeptiert, wenn die Registrierung über unsere Website durchgeführt wurde. Im Rahmen dieses Registrierungsprozesses erklärt der Tippgeber, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von RIANEVA zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Tippgeber eine Bestätigungsemail mit der Tippgebernummer, die den Abschluss der Vereinbarung dokumentiert. Diese Bestätigung gilt als Nachweis für die Wirksamkeit der Tippgebervereinbarung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten laut AGB.
12.2 RECHTSSTELLUNG
12.2.1 Die rechtliche Stellung gegenüber der RIANEVA ist die eines Tippgebers.
12.2.2 Die Tätigkeit der Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehaltenen Tätigkeit ist vom Tippgeber in eigener Verantwortung als Gewerbe anzumelden, wenn sie gewerbsmäßig im Sinne der Gewerbeordnung betrieben wird. Eine Tätigkeit wird nach der Gewerbeordnung gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Das Gewerbe ist derzeit ein freies Gewerbe ohne besondere Befähigungsvoraussetzungen.
12.2.3 Der Tippgeber ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aller Gewerbe-, Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere eine allfällige Umsatzsteuer, gehen zu Lasten des Tippgebers und sind von ihm abzuführen.
12.2.4 Der Tippgeber kann über den Zeitumfang und die Art der Durchführung seiner Tätigkeit frei bestimmen. Der Tippgeber ist an keinerlei Weisungen gebunden und auch nicht in die Betriebsorganisation der RIANEVA eingebunden. Es wird kein Arbeitsverhältnis oder freier Dienstvertrag begründet, und es besteht auch kein Anspruch auf Spesenersatz.
12.2.5 Der Tippgeber ist zur Namhaftmachung von an Versicherungsleistungen interessierten Personen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Tippgeber ist berechtigt, jede sonstige haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit auszuüben.
12.3 RECHTE UND PFLICHTEN DES TIPPGEBERS
12.3.1 Der Tippgeber informiert die Agentur RIANEVA über Namen und Adressen von Personen, die am Abschluss eines Versicherungsvertrages interessiert sind. Diese Information muss über unsere Website erfolgen. Es wurde hierfür ein eigenes Formular für Tipps eingerichtet.
12.3.2 Der Tippgeber hat weder Einfluss noch jedweden Anspruch darauf, ob es zwischen der RIANEVA und von ihm namhaft gemachten Personen tatsächlich zum Abschluss eines Versicherungsvertrages kommt.
12.3.3 Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich auf die Namhaftmachung von Kontaktadressen von an Versicherungsleistungen interessierten Personen. Jede Art der Vermittlung von Verträgen, Beratung und Betreuung sowie jede auf den Abschluss von Verträgen oder Änderungen zielende Tätigkeit ist ausgeschlossen.
12.3.4 Tippgeber können auch Affiliate-Links erhalten, sofern auf der Website die Funktion aktuell freigeschaltet ist, die sie an potenzielle Kunden versenden können.
12.4 VERGÜTUNG
12.4.1 Kommt es aufgrund eines Tipps des Tippgebers zum Abschluss eines Versicherungsvertrages, erhält der Tippgeber für seine Tätigkeit eine Vergütung. Provisionen von RIANEVA werden ausschließlich dann bezahlt, wenn die vermittelten Kunden auch wirklich ein Versicherungsprodukt über unsere Agentur abgeschlossen haben.
12.4.2 Die Vergütung ist fällig, wenn und soweit der Versicherungsnehmer die erste Prämie samt Nebengebühren geleistet hat. Die Abrechnung erfolgt immer am Ende des darauffolgenden Monats.
12.4.3 Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus der aktuellen Tippgebervergütungstabelle, die einen wesentlichen und integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung darstellt und welche von der Website runtergeladen werden kann. Es steht der Agentur RIANEVA frei, die Tippgebervergütungstabelle jederzeit zu ändern. Wenn eine Änderung der Tabelle durchgeführt wurde, werden alle aktiv registrierten Tippgeber per E-Mail über die Änderung verständigt, indem die neue Tippgebervergütungstabelle im Anhang mit versandt wird.
12.4.4 RIANEVA behält sich das Recht vor, im Falle eines Rücktritts des Kunden, einer vorzeitigen Lösung oder einer Reduktion von Versicherungsverträgen den zurückzuerstattenden Betrag gemäß der Tippgebervergütungstabelle von dem vom Vertragspartner angegebenen Konto per SEPA-Lastschrift abzubuchen. Diese Regelung erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Vertragspartner RIANEVA zuvor die Ermächtigung zur Durchführung von SEPA-Lastschriften erteilt hat. Die Rückbuchung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Fristen und im Einklang mit den Bestimmungen des österreichischen Zahlungsdienstegesetzes.
Der Vertragspartner wird darüber informiert, dass er das Recht hat, innerhalb von acht Wochen nach dem Belastungsdatum ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung der Lastschrift zu verlangen. RIANEVA verpflichtet sich, die von der Rückbuchung betroffenen Beträge umgehend zurückzuerstatten, sofern sich herausstellt, dass die Abbuchung unrechtmäßig war oder zu Unrecht erfolgte. Die Ausübung dieses Rechts durch RIANEVA berührt nicht die weiteren vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Vergütungen bestehen.
RIANEVA verzichtet auf die Rückverrechnung, wenn zwischen dem Monat der maschinellen Verarbeitung des Prämienzuwachses und dem Monat der maschinellen Verarbeitung des Prämienausfalles ein Zeitraum von mehr als fünf Jahren liegt. Die Rückverrechnungsfrist berechnet sich daher, da die Laufzeitbewertung vollautomatisch erfolgt und eine andere Berechnungsart jeweils aufwendige Umprogrammierungen erforderlich machen würde, nach dem Termin der maschinellen Erfassung und nicht nach dem Wirksamkeitsbeginn der Veränderung. Nach Ablauf dieser fünf Jahre gilt die Tippgebervergütungspauschale zur Gänze als verdient.
12.4.5 Der Tippgeber hat keinen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen.
12.5 DAUER DER VEREINBARUNG UND KÜNDIGUNG
12.5.1 Diese Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. RIANEVA behält sich jedoch das Recht vor, Tippgeber, die länger als ein halbes Jahr inaktiv waren bzw. keine Kunden vermittelt haben, aus dem Tippgeberverzeichnis zu löschen. In diesem Fall wird die Vereinbarung automatisch aufgelöst und die Tippgebernummer erlischt. Sollte der Tippgeber anschließend wieder tätig werden, ist eine erneute Registrierung erforderlich, um eine neue Tippgebernummer zu erlangen.
12.5.2 Beide Vertragsteile können diese Vereinbarung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats schriftlich mittels Einschreiben aufkündigen.
12.5.3 Die Vereinbarung kann von jedem der beiden Vertragsteile jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund gelöst werden, wobei unter anderem auch ein Verstoß gegen gewerberechtliche Vorschriften als wichtiger Grund anzusehen ist.
12.5.4 Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen. Die Kündigung kann jedoch auch direkt über die Website mittels eines bereitgestellten Formulars oder per E-Mail an email@rianeva.at erfolgen. Im Fall der Kündigung durch einen der Vertragspartner bleibt der Provisionsanspruch aus bereits vor der Rechtswirksamkeit der Kündigung vermittelten und polizzierten Verträgen aufrecht.
12.6 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN TIPPGEBER
12.6.1 Diese Vereinbarung und ihre Beilagen geben die von den Vertragsteilen getroffenen Absprachen in Bezug auf den Vertragsgegenstand richtig und vollständig wieder. Nebenabsprachen bestehen nicht.
12.6.2 Änderungen, Ergänzungen und/oder ein Abgehen von diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
12.6.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, nichtig oder unvollziehbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame, nichtige oder unvollziehbare Bestimmung durch eine andere, den wirtschaftlichen Absichten der Vertragsteile entsprechende Bestimmung zu ersetzen. In gleicher Weise ist vorzugehen, wenn diese Vereinbarung künftig auftretende Sachverhalte nicht regelt und der Ergänzung bedarf.
12.6.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von RIANEVA e.U. Es gilt österreichisches Recht.
12.6.5 Diese Vereinbarung ersetzt alle bisher zwischen der RIANEVA und dem Tippgeber bestehenden Vereinbarungen.
12.6.6 Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Verfall von dem Tippgeber innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit bei der RIANEVA schriftlich geltend zu machen.
12.7 AUSFERTIGUNGEN
Dieser Vertrag ist bindend und tritt automatisch mit der Registrierung jedes Tippgebers über unsere Website in Kraft. Eine physische Ausfertigung dieses Vertrages wird nicht erstellt. Die vertraglichen Bedingungen werden durch die Bestätigungsemail, die nach erfolgreicher Registrierung versendet wird, sowie durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dokumentiert. Diese AGB sind jederzeit über unsere Website einsehbar und bilden einen integralen Bestandteil des Vertrages. Der Tippgeber erkennt an, dass die E-Mail-Bestätigung und die AGB als ausreichende Nachweise für den Vertragsabschluss und die damit verbundenen Rechte und Pflichten gelten.
13.1 GERICHTSSTAND UND ANDWENDBARES RECHT
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von RIANEVA e.U. Es gilt österreichisches Recht.
13.2 DATENSCHUTZ
Die Versicherungsagentur verpflichtet sich, die Daten der Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu schützen. Eine Haftung für Datenverlust oder unbefugten Zugriff wird ausgeschlossen, es sei denn, dies geschieht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Versicherungsagentur.
Näheres zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie auf unserer Website unter Datenschutz.
13.3 ÄNDERUNGEN DER AGB
Die Versicherungsagentur behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt.
12.4 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Hier können Sie die aktuelle RIANEVA Provisionsliste herunterladen.
10:00 - 22:00
10:00 - 14:00
RIANEVA TIPPGEBER:
Reiche deinen Tipp direkt über unsere Website ein.