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RIANEVA legt großen Wert auf den Schutz Ihrer Daten. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der DSGVO verarbeitet. Tippgeber und Kunden können sicher sein, dass ihre Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Wenn Sie sich nicht bei Ihrem Account als Kunde oder Tippgeber anmelden können, dann senden Sie uns bitte eine e-mail an: email@rianeva.at
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Alle Informationen finden Sie auf unserer Website: Schadensmeldungen
Lesen Sie sich die Informationen auf der Seite in Ruhe durch, oder sehen Sie sich das Erklärvideo an.
Bitte beachten Sie, dass es je nach Abonnement verschiedene Möglichkeiten gibt einen Schaden zu melden.
Eine Risikogemeinschaft bezeichnet einen Zusammenschluss von Personen, die alle von denselben Gefahren bedroht sind.
Die Mitglieder dieser Gemeinschaft haben beschlossen, Schäden, die ein einzelnes Mitglied betreffen, gemeinsam auszugleichen. Durch diesen solidarischen Ansatz wird das individuelle Risiko auf die gesamte Gemeinschaft verteilt, wodurch eine finanzielle Absicherung im Schadensfall gewährleistet wird.
Der Versicherungsantrag stellt eine einseitige Willenserklärung des Versicherungsinteressenten, auch bekannt als zukünftiger Versicherungsnehmer, dar.
Mit diesem Antrag beabsichtigt der Interessent, Risiken abzusichern und zukünftige Leistungen der Versicherungsgesellschaft im Schadensfall in Anspruch zu nehmen. Der Prozess umfasst zunächst die Beratung durch einen Agenten, gefolgt von der Einreichung des Antrags, in dem der Versicherungsnehmer alle risikorelevanten Umstände dem Versicherungsunternehmen bekannt gibt. Nach der Annahme des Antrags erfolgt die Übersendung der Polizze.
Die Antragsbindefrist gemäß § 1a des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) beträgt 6 Wochen.
Diese Frist ist an den Versicherungsvertrag gebunden, verpflichtet den Versicherungsnehmer jedoch nicht zur Annahme des Angebots. Die Frist dient dem Versicherungsunternehmen, um ausreichend Zeit zu haben, den Antrag zu prüfen und eine Entscheidung über die Annahme des Versicherungsantrags zu treffen.
Die Vertragsurkunde wird als Polizze bezeichnet. Sie enthält wesentliche Bestandteile, die für die Wirksamkeit des Versicherungsvertrags erforderlich sind, darunter:
Eine Billigungsklausel ist eine vertragliche Bestimmung, die in Kraft tritt, wenn die Polizze von dem ursprünglich gestellten Antrag abweicht.
In einem solchen Fall wird der Vertrag dennoch wirksam, sofern der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats keinen Widerspruch erhebt oder seine Zustimmung zur abweichenden Polizze erteilt. Diese Klausel stellt sicher, dass der Versicherungsvertrag trotz kleinerer Änderungen weiterhin gültig bleibt.
Ein Versicherungsschutz beginnt in der Regel unter den folgenden Bedingungen:
a) Formeller Beginn: Mit Erhalt der Polizze
b) Materieller Beginn: Mit Zahlung der Erstprämie
c) Technischer Beginn: Entsprechend den in der Polizze festgelegten Bedingungen (z.B. Startdatum)
Eine vorläufige Deckung wird gewährt, um einen Deckungsfreiraum bis zum endgültigen Vertragsabschluss zu überbrücken. Die vorläufige Deckung ist ein rechtlich selbständiger Vertrag im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Abgerechnet wird die vorläufige Deckung oft mit der Bezahlung der ersten Prämie. Diese Erstprämie ist dann höher als die darauffolgenden Folgeprämien, wie laut Vertrag vereinbart.
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